Eine aktuelle Entscheidung des OGH beschäftigt sich erstmals eingehend mit der schadenersatzrechtlichen Rückforderung überhöhter Kreditzinsen. Dabei nimmt das Höchstgericht sowohl zur inhaltlichen Berechtigung als auch zur Frage der Verjährung des Schadenersatzanspruchs Stellung. Dieser in der Judikatur bisher nicht beschrittene (alternative) Weg der Rechtsverfolgung erscheint praktisch sehr relevant, zumal anders als beim Bereicherungsanspruch für den Beginn der Verjährung auch die subjektive Möglichkeit der Rechtsverfolgung Voraussetzung ist. Der vorliegende Beitrag nimmt das aktuelle Judikat zum Anlaß, Beginn und Länge des Fristenlaufs schadenersatzrechtlicher Rückforderungsansprüche, die mit in kurzer Frist verjährenden Bereicherungsansprüchen konkurrieren, zu untersuchen.