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Mietverträge über ein Schrankfach begründen keine Überwachungspflichten hinsichtlich Kündigung der im Safe befindlichen Wertpapiere.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1305ÖBA 2005, 726 Heft 10 v. 1.10.2005

§§ 863, 1300 ABGB. Aus einem Mietvertrag über ein Schrankfach allein ergeben sich keine Überwachungspflichten hinsichtlich Verlosung und Kündigung der im Safe befindlichen Wertpapiere. Abweichend von dieser Grundregel kann ein Auskunftsvertrag mit der Bank schlüssig zustande kommen.

OGH 22. 2. 2005, 1 Ob 283/04f

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