vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Aufrechterhaltung des Kontokorrentverhältnisses in der Krise als anfechtbares Rechtsgeschäft. (mit Besprechungsaufsatz von R. Bollenberger)

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2005/1301ÖBA 2005, 714 Heft 10 v. 1.10.2005

§§ 30, 31, 38, 69 KO; § 1302 ABGB. Eingänge eines Kreditschuldners auf nicht gewährte Überziehungen sind wegen der sofortigen Fälligkeit jedenfalls kongruent. Es ist an dem Kompromiß im Meinungsstreit zwischen unmittelbarer und mittelbarer Nachteiligkeit festzuhalten, wonach die Nachteiligkeit für die Bank bei Abschluß des Geschäftes objektiv vorhersehbar gewesen sein muß. Im Wege der erforderlichen wirtschaftlichen Gesamtbetrachtung stellt die Aufrechterhaltung des Kontokorrentverhältnisses in der Krise das nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO anfechtbare Rechtsgeschäft dar. Auch das Vorliegen von Zug-um-Zug-Geschäften hindert die Anfechtung nach § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 nicht. Für die Nachteiligkeitsanfechtung im Sinn des § 31 Abs 1 Z 2 Fall 2 KO reicht auch Mitkausalität der Handlungen des Anfechtungsgegners aus.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!