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Zur Architektur des Kapitalmarktrechts

AufsätzeAlexander GanczÖBA 2004, 576 Heft 8 v. 1.8.2004

1. Der Begriff "Kapitalmarktrecht"

Das Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht stellt den öffentlich-rechtlichen Kernbereich des Kapitalmarktrechtes dar. Vielfach wird hiefür auch der Begriff "Finanzmarktrecht" verwendet, was insoweit treffender ist, als die Finanzmärkte im Gegensatz zu den Kapitalmärkten auch den Versicherungsbereich umfassen.

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