1. Der Begriff "Kapitalmarktrecht"
Das Bank-, Versicherungs- und Wertpapieraufsichtsrecht stellt den öffentlich-rechtlichen Kernbereich des Kapitalmarktrechtes dar. Vielfach wird hiefür auch der Begriff "Finanzmarktrecht" verwendet, was insoweit treffender ist, als die Finanzmärkte im Gegensatz zu den Kapitalmärkten auch den Versicherungsbereich umfassen.