Mit dem BHI-Urteil hat die Frage verschärfte Aktualität erlangt, ob für rechtswidrige schuldhafte Schadenszufügung in Ausübung der Bankenaufsicht die Finanzmarktaufsicht oder der Bund haftet. Nach geltendem Recht haftet, der vorliegenden Studie zufolge, der Bund. Die Möglichkeit einer gesetzlichen Übertragung der Haftung auf eine Anstalt öffentlichen Rechts wäre nur in bestimmten Grenzen zulässig. Im Fall der FMA ist überdies zu beachten, daß Aufwand für Amtshaftung nicht als Teil der Kosten der Aufsichtsbehörde auf die Beaufsichtigten überwälzt werden darf. Aus diesem Grund wird auch das derzeit in Begutachtung stehende Modell einer gemäßigten Überwälzung als verfassungswidrig beurteilt.