Der 1. Senat des OGH hat im März 2003 die Amtshaftung bei der Bankenaufsicht auf den Bankprüfer ausgedehnt. Bankprüfer ist notwendig der Abschlußprüfer der Bank. Nach dieser Entscheidung haftet der Bund für jede Sorgfaltswidrigkeit des Bankprüfers. Die Entscheidung bejaht die Haftung für den bankaufsichtlichen Prüfungsbericht. Es ist fraglich, ob der Bund auch für Fehler im Prüfungsbericht über den Jahresabschluß haftet (auf den der Prüfungsbericht aufbaut). Auch wenn man die Haftung auf aufsichtsspezifische Aufgaben beschränkt, führt sie zu einem kaum überschaubaren Haftungsrisiko des Bundes und damit der Steuerzahler. Überdies führt sie zu zahlreichen Unsicherheiten über die Haftung der bei der Bankprüfung Tätigen. Rebhahn analysiert die Folgen und die Begründung der Entscheidung kritisch und legt dar, daß die Anwendung des AHG auf den Bankprüfer de lege lata nur schwer überzeugen kann. Die Überlegungen sind auch Argumente für ein korrigierendes Eingreifen des Gesetzgebers.