§§ 28, 30, 31 KO. Übereinstimmende Presse-Berichte über wirtschaftliche Schwierigkeiten können Anzeichen einer wirtschaftlichen Krise des Unternehmens sein. Sie sind zwar keine zuverlässige Auskunftsquelle über eine Zahlungsunfähigkeit, können aber die Verpflichtung zu zumutbaren Erkundigungen auslösen. Die Ignorierung von übereinstimmenden Presseberichten mit entsprechendem Sachverhaltssubstrat ist sorgfaltswidrig. Es bedeutet keine Überspannung der Sorgfaltspflicht, wenn einem Großgläubiger ein Überwachungssystem zugemutet wird, das Presseberichte über Beitragsschuldner wahrnimmt und gegebenenfalls zum Anlaß von Nachforschungen nimmt.