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Behauptungs- und Beweispflicht des Wechselschuldners für Bösgläubigkeit des Blanketterwerbers.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenÖBA 2004/1239ÖBA 2004, 885 Heft 11 v. 1.11.2004

Art 10 WG. Den Wechselschuldner trifft die Behauptungs- und Beweispflicht dafür, daß eine abredewidrige Ausfüllung des Blankoakzepts, ein grob fahrlässiger Blanketterwerb oder ein böser Glaube des Blanketterwerbers vorliege. Dem gutgläubigen Wechselerwerb steht die gutgläubige Ausfüllung des erworbenen Wechselblanketts gleich.

OGH 12. 3. 2004, 8 Ob 141/03y

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