§ 92 BWG; § 31 GBG. Nach § 92 Abs 4 BWG bewirkt die Einbringung des bankgeschäftlichen Teilbetriebes den Rechtsübergang im Wege der Gesamtrechtsnachfolge. Das Recht zur Führung eines bestimmten Siegels macht die Privaturkunde einer Landeshypothekenbank nicht zu einer öffentlichen Urkunde.
OGH 17. 12. 2002, 5 Ob 249/02g