Das Verbriefen von Forderungen ist eine strukturierte Finanzierungs-form für Großunternehmen, die sich vor allem in den letzten Jahren stark steigender Beliebtheit erfreut. Ausgehend von den USA wurden in den späten siebziger Jahren Finanzaktiva von Unternehmen gebündelt und an Stiftungen in Form von Zweckgesellschaften (Special Purpose Vehicles oder SPVs) transferiert. Die SPVs begeben ihrerseits Wertpapiere und finanzieren damit indirekt das Unternehmen über eingehende Zahlungen seitens der Wertpapierinvestoren. Einer der konkreten Vorteile für das Unternehmen besteht dabei in einer Bilanzverkürzung (Off-Balance Sheet Effekt) und Kennzahlenverbesserung sowie dem Zinsvorteil, der sich mittelbar aus der Verwendung der Zweckgesellschaft ergibt. Zwischenzeitig steigt auch das Volumen von derartig begebenen Wertpapieren in Europa stark an. Für den österreichischen Kapitalmarkt stellt sich daher die Frage, ob Forderungsverbriefungen auch nach österreichischem Recht durchführbar sind. Insbesondere ist zu prüfen, ob die Nichtexistenz von speziellen Stiftungen (Trusts), welche ein Instrument des angloamerikanischen Common Law sind, eine Forderungsverbriefung unmöglicht macht.