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Zivil- und strafrechtliche Entscheidungen*)*)Letzte Übersicht in Heft 1/03, S 76 ff.)

EntscheidungsübersichtÖBA 2003, 318 Heft 4 v. 1.4.2003

Abschlußprüfung

Der Abschlußprüfer kann sich auf die vom Vorstand der geprüften Gesellschaft verschuldeten Fehler nicht zu seiner Entlastung berufen.

OGH 23. 10. 2000, 8 Ob 141/99i

Fundstelle(n): ÖBA 2001, 560 = RdW 2001, 81 = SZ 73/157.

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