Aufgrund einer Verbandsklage des Vereins für Konsumenteninformation gegen eine Bank hatte sich der OGH in seinem Urteil 4 Ob 179/02f 1) mit einer Reihe von Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Bank zu beschäftigen, die auf den neuen ABB 2000 beruhen. Dieser Beitrag untersucht Punkt für Punkt die Argumente, auf die sich die Entscheidung für oder gegen die Zulässigkeit der beanstandeten Klauseln stützt.