In Zeiten der Börsenbaisse tritt das Bedürfnis der Anleger, Kursverluste abwälzen zu können, besonders deutlich zu Tage. Der folgende Beitrag ordnet die Kursverluste den Schadensbegriffen des Bürgerlichen Rechts zu, um konkret den Umfang ihrer Ersatzfähigkeit, der für den gesamten Bereich der kapitalmarktrechtlichen Haftung gilt, bestimmen zu können. Weiters werden zwei spezifische Konstellationen von Kursverlusten im Rahmen eines Übernahmeverfahrens herausgegriffen und nach der jeweiligen Haftungsgrundlage untersucht.