§ 1 KSchG; § 1346 ABGB. Der Geschäftsführer, der eine persönliche Bürgschaft für Schulden der GmbH übernimmt, ist mangels eines eigenen Unternehmens als Verbraucher anzusehen. Die Verbrauchereigenschaft des Geschäftsführers ist jedoch nicht anzunehmen, wenn er Alleingesellschafter der GmbH ist.
OGH 11. 2. 2002, 7 Ob 315/01a 1)