vorheriges Dokument
nächstes Dokument

ÖBA Inhaltsverzeichnis Heft 12/2003

Heft 12 v. 1.12.2003

Aufsätze

  1. Karas, Bankrelevante Themen auf EU-Ebene
  2. Fellner, Meistbot bei Zwangsversteigerungen von Liegenschaften (in der Insolvenz) - Brutto- oder Nettobetrag?
  3. Schaubach, Family Office -- Ein Beitrag zur Begriffsfindung
  4. Eigner, Zur Anwendung der Inhaltskontrolle von Haftungsverträgen und des Mäßigungsrechts nach § 25d KSchG bei Drittpfandbestellung
  5. Fischer, Glawischnig, Die Rendite von Vorsorgewohnungen
  6. Schuhmacher, Sind Wertpapiere stets fair bewertet? Eine theoretische Untersuchung der Effizienzmarkthypothese
  7. Knüfermann, Der Multikanalgedanke als Diffusionstreiber im deutschen Internet-Banking Marktentwicklungen zwischen 1995 und 2002
  8. Sonnemann, Wilkens, Anmerkung zu den Beiträgen von Fischer / Greistorfer / Sommersguter-Reichmann: "Turbo-Zertifikate" (ÖBA 12/2002, S. 995-1005) und "Short-Zertifikate" (ÖBA 2/2003, S. 119-128)
  9. Faber, Bankrechtsforum 2003

Rechtsprechung

    1. Zivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungen
      1. »OGH-Entscheidungen
      2. Koziol, Apathy, Zu den Voraussetzungen des Einwendungsdurchgriffs bei drittfinanzierten Geschäften. (mit Anmerkung von P. Apathy)
      3. Relevanter Verfahrensmangel, wenn aus der Verlesung einer Erklärung Feststellungen über strittige Umstände und damit über die Rechtsmißbräuchlichkeit des Garantieabrufs abgeleitet werden.
      4. Aufwandersatzansprüche des Garanten gegen den Auftraggeber sind bloße Konkursforderungen.
      5. Zu den Voraussetzungen einer rechtsmißbräuchlichen Inanspruchnahme einer Bankgarantie.
      6. Die Rechtsprechung über die Sittenwidrigkeit von Haftungserklärungen naher Familienangehörigen ist nicht ohne weiteres auf andere Interzessionsfälle übertragbar.
      7. Pfändung der Kontoforderung des Mitinhabers eines Gemeinschaftskontos ("Oder-Konto").
      8. Zu den Aufklärungspflichten der Bank bei Wertpapiergeschäften.
      9. Die angefochtene Rechtshandlung betrifft das Vermögen des Gemeinschuldners, wenn der Anfechtungskläger beweist, daß der Gemeinschuldner bei Vornahme der Rechtshandlung Besitzer des Anfechtungsobjekts war, und dem Anfechtungsgegner der Nachweis eines Aussonderungsanspruchs mißlang.

Buchbesprechungen

  1. Fichtel, Fichtel, L.: Ökonomen-Lexikon
© Lizenziert von der Österr. Bankwissenschaftlichen Ges. für LexisNexis Verlag ARD Orac GmbH & CO KG. Alle Rechte vorbehalten.