Bereits kurz nach Erlassung der Richtlinie 87/102/EWG über den Verbraucherkredit erachtete die Kommission eine Modernisierung dieses Rechtsgebiets für notwendig. Dies führte im Jahre 2002 zur Veröffentlichung eines Vorschlags für eine neue Richtlinie. Der Artikel bietet einen Überblick über inhaltliche und konzeptionelle Änderungen und regt an, eine allfällige Umsetzung zum Anlaß für eine Bereinigung der zur Zeit zersplitterten österreichischen Rechtslage zu nehmen. Zwar soll auch durch die beabsichtigte neue Richtlinie zwingendes Recht geschaffen werden, eine wesentliche Neuerung stellt dabei jedoch der Übergang vom Minimal- zum Maximalharmonisierungskonzept dar. Inhaltlich neu ist etwa die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf Sicherungsverträge sowie die Schaffung eines jederzeitigen Rücktrittsrechts des Verbrauchers ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen. Von Kreditgeberseite wurde der Vorschlag heftig kritisiert, insbesondere betreffend die Einführung vermehrter Informationspflichten und das Prinzip der verantwortungsvollen Kreditvergabe.