Art 73b EG-Vertrag. Die Portugiesische Republik hat durch die Erlassung und Beibehaltung des Rahmengesetzes über Privatisierungen, nach dem Anleger aus einem anderen Mitgliedstaat nicht mehr als eine begrenzte Zahl von Anteilen an bestimmten Unternehmen erwerben dürfen, gegen ihre Verpflichtungen aus Art 73b EG-Vertrag verstoßen.