§ 30 KO; Art 3 ScheckG. Die Begebung eines Inhaberschecks durch den Verpflichteten anläßlich einer Zwangsvollstreckung an den Gerichtsvollzieher ist bei Prüfung der Anfechtungsvoraussetzungen nach § 30 Abs 1 Z 1 KO einer Barzahlung gleichzuhalten.
OGH 22. 10. 2001, 1 Ob 112/01d