vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Werbung für Bausparverträge muß auf Effektivverzinsung hinweisen.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1048ÖBA 2002, 586 Heft 7 v. 1.7.2002

§§ 1, 2 UWG; § 4 BSpG. Eine Werbung ist nicht schon dann irreführend, wenn sie nicht alle möglichen Fragen der von ihr angesprochenen Verkehrskreise beantwortet. Bei der Werbung für Bausparverträge ist auf die Effektivverzinsung hinzuweisen.

OGH 16. 10. 2001,4 Ob 233/01w

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!