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Zur Bindungswirkung eines Urteils bezüglich eines Kredites.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1046ÖBA 2002, 583 Heft 7 v. 1.7.2002

§ 411 ZPO; §§ 983 ff ABGB. Das Ausmaß der Bindungswirkung wird zwar nur durch den Urteilsspruch bestimmt, doch sind die Entscheidungsgründe zur Auslegung und Individualisierung des rechtskräftigen Anspruches heranzuziehen.

OGH 19. 9. 2001, 3 Ob 96/01s

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