Am 20. 2. 2002 hat das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen (BAKred) den Entwurf eines Rundschreibens über "Mindestanforderungen an das Kreditgeschäft der Kreditinstitute" (MaK) veröffentlicht und um Stellungnahme gebeten 1. Die darin formulierten Mindestanforderungen zur Begrenzung der Risiken aus dem Kreditgeschäft 2 sollen die bereits bestehenden qualitativen Standards für das Handelsgeschäft (MaH) und die interne Revision (MaI) erweitern. Zusammen mit der im Herbst 2002 zu erwartenden endgültigen Fassung des Basler Konsultationspapiers 3 ("Basel II") wird das Papier das Kreditgeschäft sehr vieler Kreditinstitute revolutionieren, da wesentliche bestehende Regelungen berührt, d.h. in ihren Kernaussagen modifiziert, erweitert bzw. teilweise sogar neu geschaffen werden, womit die Bedeutung des Kreditgeschäfts der Banken bzw. der damit verbundenen Risiken (zweifach) unterstrichen wird.