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Zur Irreführung durch einen geographischen Zusatz zur Firma einer Sparkasse.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Helmut KoziolÖBA 2002/1027ÖBA 2002, 398 Heft 5 v. 1.5.2002

§ 10 FBG; §§ 92, 94 BWG; § 18 HGB; § 1 SpG. Für die Zulässigkeit des Firmenwortlautes "Sparkasse Niederösterreich AG" ist maßgeblich, ob das so bezeichnete Kreditinstitut im genannten Bundesland verglichen mit den übrigen in Niederösterreich ansässigen Sparkassen und Sparkassen Aktiengesellschaften und bezogen auf das gesamte Gebiet des Bundeslandes eine führende, herausragende Stellung einnimmt.

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