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Die Haftung des Abschlußprüfers nach § 275 HGB (nF)

AufsätzeWilma DehnÖBA 2002, 377 Heft 5 v. 1.5.2002

Das Haftungsregime des Abschlußprüfers ist wieder in den Mittelpunkt des Interesses gerückt: zum einen wurden jüngst auch sehr grundsätzliche Fragen der Prüferhaftung an die Rechtsprechung herangetragen; gleichzeitig hat sich auch in Österreich die literarische Diskussion insbesondere um die Dritthaftungsproblematik entfacht, die nun durch die jüngste Entscheidung des OGH vom 27. 11. 2001, 5 Ob 262/01t 11Dazu unten Pkt 3.2., neue Nahrung bekommen dürfte; nicht zuletzt deuteten im Justizministerium vor dem Hintergrund öffentlich registrierter Unternehmenszusammenbrüche die Zeichen auf die notwendige Novellierung unzeitgemäßer Haftungsstandards für Abschlußprüfungen. Diese erfolgte im Rahmen des Finanzmarktaufsichtsgesetzes 22BGBl Nr I 97/2001, Art XVI. durch eine Überarbeitung des § 275 HGB und ist seit 1. Jänner 2002 in Kraft. Im folgenden sollen ihre Hintergründe und Auswirkungen beleuchtet werden.

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