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Die Begründung eines gesonderten Pfandrechts an einem gemäß § 12 Abs 1 WEG verbundenen Mindestanteil ist unzulässig.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2002/1020ÖBA 2002, 261 Heft 3 v. 1.3.2002

§§ 9, 12 WEG; § 213 EO. Bei Vorliegen eines Exekutionstitels nur gegen einen Ehegatten ist die Begründung eines Pfandrechts an einem gemäß § 12 Abs 1 WEG verbundenen Mindestanteil unzulässig. Ein Ausfallsbeteiligter kann auch die Gültigkeit eines für die angemeldete Forderung erworbenen Pfandrechts bestreiten.

OGH 20. 6. 2001, 3 Ob 296/00a

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