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Barabfindung bei Umwandlung und Einziehung von Partizipationskapital: Antragstellung beim VfGH betreffend Aufhebung von § 102a Abs 4 Sätze 2 und 3 BWG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenDr. Susanne KalssÖBA 2002/1012ÖBA 2002, 135 Heft 2 v. 1.2.2002

§§ 23, 102a BWG; Art 5 StGG; Art 1 des 1. ZP MRK; Art 7 B-VG; § 140 B-VG. Selbst bei Bejahung eines öffentlichen Interesses am Recht der Kreditinstitute an der Umwandlung und Einziehung von Partizipationskapital entspricht die Barabfindungsregelung nicht den Grundsätzen der Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit; sie legt den Partizipanten ein Sonderopfer auf und führt damit eine Ungleichbehandlung von ähnlich gelagerten Fällen herbei.

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