Angesichts der Verabschiedung der neuen OGAW-Richtlinie für Investmentfonds (auch als UCITS III bezeichnet) im Februar 2002 wurde eine der Prioritäten des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen, der auf die Realisierung eines tatsächlich harmonisierten europäischen Finanzdienstleistungsbinnenmarktes bis zum Jahr 2005 abzielt, erfüllt. Die neue Richtlinie nimmt auf die geänderten Bedürfnisse des europäischen Investmentfondssektors in zweierlei Hinsicht Bezug: einerseits werden die Begrenzungen für den grenzüberschreitenden Vertrieb von Anteilen an Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) aufgehoben, indem der Anwendungsbereich der Vermögenswerte, in die OGAW investieren dürfen, ausgedehnt wird; andererseits wird den Verwaltungsgesellschaften ein "Europäischer Paß" (einmalige Zulassung) verliehen, aufgrund dessen sie gemeinschaftsweit tätig sein können. Zusätzlich werden die zulässigen Tätigkeiten der Verwaltungsgesellschaften ausgedehnt. Der Beitrag bringt einen ersten Überblick über die wichtigsten Änderungen.