§ 1 Abs 1 und 2 EndbesteuerungsG § 97 Abs 1 EStG verstößt infolge der Einschränkung seines Verweises auf § 93 Abs 3 EStG durch die Einfügung der Worte "Z 1 bis 4" gegen § 1 Abs 1 lit a, b und Abs 2 EndbesteuerungsG, das in Verfassungsrang steht. Die Worte "Z 1 bis 4" werden daher gemäß Art 140 Abs 3 B-VG aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. 3. 2003 in Kraft. Frühere Rechtsvorschriften treten nicht wieder in Kraft.