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Einlagensicherung erfaßt nur Einlagen bei hiezu konzessionierten Kreditinstituten.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/983ÖBA 2001, 721 Heft 9 v. 1.9.2001

§§ 1, 12, 93, 93a BWG; Art 3 Richtlinie 94/19/EG . Ihrer Art nach sicherungspflichtige Einlagen werden nur dann von der Einlagensicherung erfaßt, wenn sie von Kreditinstituten entgegengenommen wurden, die ihrer Konzession nach dazu berechtigt waren.

OGH 27. 2. 2001, 1 Ob 13/01w

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