In einer - dem österreichischen Zivilprozeßrecht (bisher) unbekannten und dementsprechend Aufsehen erregenden - "Sammelklage" machte jüngst der Verein für Konsumenteninformation (VKI) ihm abgetretene Rückforderungsansprüche zahlreicher Verbraucher, welche mit einer heimischen Bank noch vor der Novellierung des § 6 Abs 1 Z 5 KSchG durch BGBI I 1997/6 Darlehens- bzw Kreditverträge abgeschlossen hatten, gegen diese Bank geltend. Weitere Klagen gegen Banken wurden angekündigt. Im wesentlichen wird vom VKI vorgebracht, daß in sämtlichen Fällen die vereinbarten Zinsanpassungsklauseln zum Nachteil der Kreditnehmer angewendet und daher zu hohe Zinsen verrechnet worden seien. Durch die Sammelklage werden viele interessante Fragen aufgeworfen. Ausschließlich mit einem der in diesem Zusammenhang auftretenden Rechtsprobleme beschäftigt sich der vorliegende Beitrag. Er geht der Frage nach, innerhalb welcher Frist der Rückforderungsanspruch des Kreditnehmers wegen rechtsgrundlos bezahlter Zinsen verjährt.