Eigene Aktien bilden ein immer häufiger 1 eingesetztes Instrument zur Gestaltung der Liquiditäts- und Finanzierungsstruktur ebenso wie für die strategische Ausrichtung und Konzerneinbindung von Gesellschaften. Das Übernahmegesetz (ÜbG) 2 fügte dem Aktienrecht auch in diesem Bereich einige neue Facetten hinzu, wobei an der Schnittstelle zwischen Kapitalmarkt und Verbandsorganisation 3 neue spannende Fragen aufgeworfen werden.