vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zur Bedeutung des § 33 KO. Das Finanzierungsleasing ist kein Zug-um-Zug-Verhältnis.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHubertus SchumacherÖBA 2001/957ÖBA 2001, 414 Heft 5 v. 1.5.2001

§§ 28, 30, 31, 33 KO. § 33 Abs 1 KO schafft zum Schutz des Wechselinhabers für die genannten Fälle eine Ausnahme von der Anfechtbarkeit; in allen anderen Fällen bleibt es bei der gesetzlichen Anfechtbarkeit. Wechselbegebung im Sinne des § 33 Abs 2 KO ist die Indossierung des Wechsels durch den Aussteller als letzten Rückgriffsverpflichteten. Das Finanzierungsleasing ist kein Zug-um-Zug-Verhältnis.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!