Zur Besprechung durch Univ.-Ass. Dr. Meinhard Lukas, Linz, vorgesehen:
Die Voraussetzungen einer Sicherungszession sind nach der für die abzutretende Forderung maßgebenden Rechtsordnung zu beurteilen.
OGH 19. 10. 2000, 2 Ob 265/00k
Zur Besprechung durch Univ.-Ass. Dr. Meinhard Lukas, Linz, vorgesehen:
Die Voraussetzungen einer Sicherungszession sind nach der für die abzutretende Forderung maßgebenden Rechtsordnung zu beurteilen.
OGH 19. 10. 2000, 2 Ob 265/00k