Derzeit ist die Finanzmarktaufsicht in Österreich auf verschiedene Stellen verteilt. Überwiegend sind diese im Bundesministerium für Finanzen (Zentralstelle) angesiedelt. Dies ist weder aus Sicht der Aufsichtsdurchführung günstig, noch entspricht es internationalen Standards. Derzeit wird die Bankenaufsicht durch drei Abteilungen des Bundesministeriums für Finanzen, unterstützt durch die Oesterreichische Nationalbank, durchgeführt. Die Versicherungs- und Pensionskassenaufsicht werden durch je eine Gruppe im Bundesministerium für Finanzen ausgeübt. Eine weisungsgebundene öffentlich-rechtliche juristische Person (Anstalt) vollzieht die Wertpapieraufsicht.