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Zur Anfechtbarkeit der Herabsetzung des Debetsaldos.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/940ÖBA 2001, 178 Heft 2 v. 1.2.2001

§ 30 KO. Deckungen von Kontoüberziehungen sind nicht inkongruent. Werden Überziehungen nur dann gestattet, wenn Zahlungseingänge in den nächsten Tagen zugesichert wurden, liegt ein anfechtungsfestes Zug-um-Zug-Geschäft vor. Die Befriedigung eines Gläubigers mit fremden Mitteln kann mangels Benachteiligung nicht angefochten werden.

OGH 26. 5. 2000, 2 Ob 273/98f

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