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Erforderliche Substantiierung und Konkretisierung bei Forderungsanmeldungen im Konkurs.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/939ÖBA 2001, 177 Heft 2 v. 1.2.2001

§§ 103, 110 KO. In der Forderungsanmeldung im Konkurs sind der Betrag der Forderung und die Tatsachen, auf die sie sich gründet und die Beweismittel zu bezeichnen, die zum Nachweis der behaupteten Forderung beigebracht werden können. Die mangelnde Substantiierung und Konkretisierung kann noch im Prüfungsprozeß geprüft werden.

OGH 8. 6. 2000, 8 Ob 288/99g11 Im gleichen Sinn die E des 8 Ob 310/99t vom 8. 6. 2000.

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