§§ 879, 1346 ff ABGB. Die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften ist nicht auf Haftungen gegenüber Banken beschränkt. Es bestehen keine Bedenken, auf die Form der Teilnichtigkeit zurückzugreifen.
OGH 11. 7. 2000, 10 Ob 80/00p
§§ 879, 1346 ff ABGB. Die Sittenwidrigkeit von Bürgschaften ist nicht auf Haftungen gegenüber Banken beschränkt. Es bestehen keine Bedenken, auf die Form der Teilnichtigkeit zurückzugreifen.
OGH 11. 7. 2000, 10 Ob 80/00p