Von Kreditinstituten, Wertpapierdienstleistungsunternehmen (WpDlU), Bundesministerium für Finanzen, Bundes-Wertpapieraufsicht (BWA) und Angehörigen der beratenden freien Berufe gewonnene Erfahrungen bei der Anwendung des Wertpapieraufsichtsgesetzes (WAG) 1, von österreichischen und deutschen Höchstgerichten mittlerweile gefällte Entscheidungen 2 und der Aktionsrahmen der EU für Finanzdienstleistungen 3 sowie die in dessen Ausführung ergangene Mitteilung der EU-Kommission über die Anwendung der Wohlverhaltensregeln 3a samt den darin integrierten Empfehlungspapieren des Forum of European Securities Commissions (FESCO) 4 lassen es angebracht erscheinen, seit Inkrafttreten des WAG umstrittene 5 Anwendungsfragen erneut zu behandeln. Der folgende Beitrag ist auf den Bereich der Wohlverhaltensregeln des WAG fokussiert. Darüber hinaus werden auch einige Fragen der Konzessions- und Aufsichtsregelungen des WAG behandelt. Er soll helfen, größere Rechtssicherheit vor und während der praktischen Erbringung von Dienstleistungen durch Anbieter am Termin-, Geld- und Kapitalmarkt zu erzielen.