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Forderungseinlösung bei drittfinanziertem Kauf.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/1005ÖBA 2001, 994 Heft 12 v. 1.12.2001

§ 1422 ABGB. Es ist vertretbar, die Unterschrift des Käufers zur Überweisung dem internen Auftragsverhältnis zwischen Käufer und Kreditinstitut zuzuordnen und im Außenverhältnis eine Zahlung des Kreditinstituts an den Verkäufer und demzufolge eine Einlösung anzunehmen.

OGH 14. 2. 2001, 9 Ob 17/01t

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