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Keine Bedenken gegen die Verfassungsgemäßheit von § 93a Abs 1 Satz 3, Abs 2, Abs 4 und 5 BWG.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/1001ÖBA 2001, 984 Heft 12 v. 1.12.2001

§§ 93, 93a BWG; §§ 1035 ff, 1041, 1043 ABGB. Es besteht keine Veranlassung, § 93a Abs 1 Satz 3, Abs 2, Abs 4 und 5 BWG vor dem VfGH wegen Verfassungswidrigkeit anzufechten. Es besteht kein auf allgemein bürgerlich-rechtliche Bestimmungen gegründeter Ersatzanspruch der zahlenden Einlagensicherungseinrichtung des Fachverbandes der Banken und Bankiers gegen die Einlagensicherungseinrichtungen der anderen Verbände.

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