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Voraussetzungen der Schenkungsanfechtung. Tilgung der Forderung durch Zuweisung des exekutiv betriebenen Betrages.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/996ÖBA 2001, 831 Heft 10 v. 1.10.2001

§§ 2, 3, 8 AnfO; §§ 914, 1415, 1416 ABGB; §§ 35, 216 EO. Die Schenkungsanfechtung setzt keine Kenntnis des Beschenkten von einer Benachteiligungsabsicht voraus. Ob eine sittliche Pflicht zur Schenkung vorlag, richtet sich nach der Verkehrsanschauung. Der Beweis der Befriedigungsverletzung ist erbracht, wenn die Aussichtslosigkeit der Exekutionsführung wahrscheinlich ist. Mit der Zuweisung des exekutiv betriebenen Betrages ist die geltend gemachte Forderung getilgt; hiebei steht es nicht im Belieben des Gläubigers, sie abweichend von § 216 EO auf eine andere, weniger gesicherte Forderung zu verrechnen.

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