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Zurechnung der Kenntnis bei Vertretung durch einen Kollisionskurator.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2001/995ÖBA 2001, 830 Heft 10 v. 1.10.2001

§ 2 AnfO. Bei Vertretung der Kinder durch einen Kollisionskurator kommt es auf dessen Kenntnis an. Den Kindern wird jedoch auch die Planungs- und Vorbereltungstätigkeit des Vaters, der Ihnen statt seiner einen gutgläubigen, als Werkzeug mißbrauchten Vertreter beschaffte, zugerechnet.

OGH 19. 12. 2000, 5 Ob 254/00i

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