Am 30. Juni 2000 fand der 11. Deutsche Bankrechtstag in Wien statt. Mehr als 220 Interessierte folgten der Einladung der deutschen Bankrechtlichen Vereinigung (BrV) als Veranstalter und der österreichischen Bankwissenschaftlichen Gesellschaft als Kooperationspartner. Mit der Wahl Wiens als Tagungsort sollte die Internationalisierung und Europäisierung des Bank- und Finanzwesens und der damit einhergehenden Rechtsfragen auch in der wissenschaftlichen Auseinandersetzung Ausdruck finden. Der diesjährige Bankrechtstag stand unter dem Generalthema "Funktionsauslagerung (Outsourcing) bei Kreditinstituten" und war deshalb von besonderer Aktualität, weil das Bundesaufsichtsamt für Kreditwesen (BAKred) gerade vierzehn Tage zuvor einen Richtlinienentwurf über die zulässige und notwendige Gestaltung von Auslagerungen nach der ausdrücklichen Regelung von § 25a Abs 2 KWG (idF 6. KWG-Novelle) veröffentlicht hat, wofür dieses qualifizierte Forum nun erstmals Gelegenheit zum ausgiebigen Dialog mit Wissenschaft und Praxis bot.