§§ 880a, 914f, 1052, 1304 ABGB. Garantie- oder Bürgschaftsübernahmen sind im Regelfall entgeltlich, weshalb Sicherungserklärungen im Zweifel contra proferentem zu interpretieren sind. In Austauschverhältnissen ist mangels abweichender Vereinbarung jeder zur Leistungserbringung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung verpflichtet.
OGH 22. 11. 1999, 7 Ob 260/99g