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Vorschau

VorschauDr. Peter RummelÖBA 2000, 635 Heft 7 v. 1.7.2000

Zur Besprechung durch Univ.-Prof. Dr. Peter Rummel, Linz, vorgesehen:

Dem fehlerhaft abrufenden Begünstigten muß keine über die Garantiefrist hinausreichende Nachfrist gewährt werden.

OGH 3. 2. 2000, 2 Ob 339/99p

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