Zwischen einem deutschen und einem österreichischen Vortragenden "eingezwängt" - was meiner Doppelstaatsbürgerschaft angemessen ist -, darf ich einige Ausführungen zu einem Thema machen, das nach allgemeiner Auffassung beide Rechtsordnungen in besonderer Weise trennt und in dem im Vortragstitel genannten Paragraphen des Aktiengesetzes doch auch wieder verbindet. Angesichts der stets in beiden Rechtsordnungen angesiedelten Arbeit unseres Jubilars, angesichts seiner grundlegenden Untersuchungen zur Zulässigkeit abstrakter Schuldverhältnisse im österreichischen Recht und angesichts seiner schon in der Habilitationsschrift über Beeinträchtigung fremder Forderungsrechte und später noch öfter gezeigten Affinität zu den Fragen an der Grenze von Schuld- und Sachenrecht hoffe ich, mit einem doch verwandten Thema auf sein und Ihr Interesse zu stoßen. Ich darf Sie aber gleich zu Beginn darauf vorbereiten, daß ich vermutlich den Kennern der Materie unter Ihnen in dieser Stunde wenig Neues, geschweige denn Bahnbrechendes werde bieten können.