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Sorgfaltspflichten der Bank bei Einreichung von Schecks.

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHelmut KoziolÖBA 2000/867ÖBA 2000, 335 Heft 4 v. 1.4.2000

Art 19, 21, 32 SchG; § 1304 ABGB. Eine Verpflichtung der Bank, die Berechtigung des Einreichers zu überprüfen, besteht erst dann, wenn ganz besondere Umstände nach der allgemeinen Lebenserfahrung den Verdacht nahelegen, der Scheck könnte abhanden gekommen sein.

OGH 26. 8. 1999, 8 Ob 59/99f

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