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Das Zusammenspiel anlaßbezogener Publizitätspflichten

AufsätzeSusanne KalssÖBA 2000, 281 Heft 4 v. 1.4.2000

Das BörseG kennt eine Reihe von über die allgemeine handelsrechtliche Offenlegung hinausgehenden Publizitätspflichten. Neben der Verstärkung der Regelpublizität durch die Quartalsberichterstattung in § 87 BörseG sind mehrfach Publizitätspflichten aus einem ganz bestimmten Anlaß normiert. Die Regelungen spiegeln den Widerstreit von Informationsbedarf und Geheimhaltungsinteresse, Kosten der Informationspflicht und daraus gewonnenem Nutzen wider.

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