Die Auslegung von Bankgarantien orientiert sich nach Lehre und Rechtsprechung am Grundsatz der formellen Garantiestrenge. Der Autor zeigt anhand des umfangreichen Fallmaterials, daß der genannte Grundsatz die allgemeinen Auslegungsregeln nicht verdrängen kann und welcher Stellenwert ihm in deren Rahmen zukommt.