Das internationale Kreditsicherungsrecht wurde durch das Inkrafttreten des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens einer teilweisen Neuregelung zugeführt. Im Bereich des grenzüberschreitenden Eigentumsvorbehalts sind gemeinschaftsrechtliche Vorgaben zu beachten. Jede Bank, die den Verlust ihrer Sicherungsrechte bei grenzüberschreitenden Geschäften vermeiden möchte, sollte sich daher über die internationalen Implikationen gut informieren, die in diesem Aufsatz dargestellt sind.